Geschichte des Natureums 1750 - 2001
Das Fontänenhaus des Schlossparks Ludwigslust dürfte im Rahmen der Neuplanung der Stadt als Residenzstadt des mecklenburgischen Herzogs Friedrichs (Herzog Friedrich von Mecklenburg, geb. 09.09.1717 / reg. seit 30.05.1756 / gest. 24.04.1785) durch den Architekten J. J. Busch errichtet worden sein. Die Erbauung des primären Gebäudes als Pumpenhaus für die Fontänen wird in der Schlosschronik im Jahre 1766 festgeschrieben.
Die Planung und Erbauung des Fontänenhauses dürfte dabei unmittelbar mit der Erbauung des Großen Kanals (Architekt J.J. Busch, ebenso Architekt des Schlosses und der Schlosskirche Ludwigslust) von 1756 - 1763 zusammenhängen.
Dabei hat es sich um ein dreiachsiges, zweigeschossiges Fachwerkgebäude mit zweiachsiger Giebelgliederung und Mansardenwalmdach gehandelt. Als Fenster waren vierflüglige Kreuzstockfenster mit 16-er Teilung und Blendbrettern mit oberen Segmentschluss, wie das
auf der Rückseite erhaltene Fenster, vorhanden. Warum dieses Fenster bei der Überformung 1855 samt den Blendbrettern erhalten blieb, konnte nicht geklärt werden.
Älteste Abbildung des Fontänenhauses (heute Natureum) zwischen 1776 und 1800
Bemerkenswert ist, dass sogar drei primäre Scheiben der unteren Fensterflügel erhalten geblieben sind. Das Gebäude dürfte dabei ohne Ziegelsockel, also mit Schwelle auf einfacher Rollschicht bzw. mit einem Feldsteinfundament ausgeführt worden sein.
Mit dem Bau des Ludwigsluster Kanals mit seinen Wasserspielen verlor das Fontänenhaus seine ursprüngliche Funktion und wurde seitdem als Wohnhaus genutzt.
Das Innere des Gebäudes hatte nur funktionale Aufgaben - die Hauptaufgabe war die Beherbergung des Wasserbehälters für den Wasserdruck der Fontänen. Dies wird durch den monochromen Anstrich der Primärfassung deutlich. Eine repräsentative Nutzung des Gebäudes ist ausgeschlossen, jedoch kann das Gebäude durchaus für Wohnzwecke für einfache Bedienstete gedient haben.
Bis zur Gartenumgestaltung durch P. J. Lenne in den Jahren 1852 bis 1860 dürfte es also im ursprünglichen Charakter und Funktion bestanden haben. Im Rahmen der Überformung des Parks und die geschickte Einbeziehung bestehender Anlagen und Bauten, wurde das Fontänenhaus erstmals in seinem Charakter verändert. Dabei kam es vermutlich um 1855 zur Erweiterung des ursprünglich dreiachsigen Gebäudes um zwei weitere Achsen nach Norden. In diesem Zusammenhang kam es zu einer grundlegenden Erneuerung des Gebäudes.
Dabei wurden die vermutlich gestörten unteren Hölzer der Schwelle, Stiele und Streben des Fachwerks entfernt und gegen einen gemauerten Ziegelsockel ausgetauscht. Im Wesentlichen legte man jedoch nur Wert auf die parkseitige Ansicht. Besonders deutlich wird dies am nördlichen Giebelbereich (Erweiterung). Hier wurde vermutlich aus Spargründen der Sockel als Fachwerk ausgeführt.
Das die überlieferte Ausführung des gekürzten Fachwerks und des Ziegelsockels in die Überformung von 1855 einzuordnen ist, wird besonders durch die Verwendung von Schiefer als Sperrlage zwischen Ziegelsockel und Hölzern deutlich. Bei jüngeren Überformungen bzw. Reparaturen und Veränderungen wäre Teer- bzw. Bitumenpappe verwendet worden.
Zusätzlich wurde das Gebäude durch das Aufsetzen von hölzernen Applikationen im Sinne des Klassizismus überformt und äußerlich aufgewertet. Bei der Gebäudeüberformung dürfte es ebenfalls zur Erneuerung der Fenster gekommen sein, da durch das Einsetzen von Kämpferfenstern mit langen Flügeln das Erscheinungsbild im Sinne des Klassizismus gefördert wurde. Wie bereits zuvor erwähnt hatte diese Aufwertung ausschließlich den Zweck, das Gesamtensemble des Schlossparks zu bereichern. Die durch die Aufwertung erlangte „Gartenhausarchitektur im Landschaftspark“ entsprach dabei der romantischen Haltung der Lennéschen Parküberformung.
Das Innere des Gebäudes wurde zwar ebenfalls verändert, jedoch behielt es seinen funktionalen Charakter bei. Veränderungen an Details, wie an der Treppe oder im OG weisen auf eine Nutzung als Wohngebäude für einfachere Bedienstete hin. In einem Raum konnte zwar eine klassizistische Raumfassung in Form von Wandbespannungen (Reste) nachgewiesen werden, jedoch dürfte dieser Raum lediglich als „gute Stube“ gedient haben. Eine repräsentative Nutzung im höfischen Sinne wird ausgeschlossen.
Aufgrund der Ausformung der Dachziegel ist im Wesentlichen davon auszugehen, dass es sich um die der Überformung von 1855 handeln. Dieser „Wohnhauscharakter“ bleibt bei den folgenden sekundären Fassungen und geringfügigen Überformungen erhalten. Diese haben keinen verändernden, sondern lediglich erneuernden Charakter.
Dabei kam es zu Erneuerungen der Fenster und zu verschiedensten Renovierungsarbeiten (Einbringen von Verkleidungen, etc.). Nachweislich sind dabei sekundäre Überformungen aus der Mitte (1943) sowie aus der 2. Hälfte des 20. Jh.
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